Falls der Tod im häuslichen Bereich eintritt, muss zunächst der Hausarzt oder
der Notarzt verständigt werden. Der Sterbefall in einem Krankenhaus oder in
einem Seniorenheim wird vom zuständigen Pflegepersonal oder der Verwaltung übernommen. Ein Arzt wird eine Todesbescheinigung ausstellen und anschließend dem Bestatter aushändigen. Sie selbst dürfen entscheiden wie lange der Verstorbene zu Hause, im Kreis der Familie, bleiben soll. Das Gesetz erlaubt, dass ein Verstorbener bis zu 36 Stunden nach Eintritt des Todes bei Ihnen bleiben darf.
die ärztliche Todesbescheinigung, Unterlagen für die Meldung beim zuständigen Standesamt, die Graburkunde, wenn bereits eine Grabstätte vorhanden ist,die Krankenversicherungskarte, den Rentenbescheid oder den Bescheid der VBL oder LBV sowie Policen von Lebens- oder Sterbeversicherungen.
Gerne nehmen wir Ihnen Formalitäten wie Kündigung von Mitgliedschaften bei Vereinen, Sachversicherungen oder Dienstleistern (Gas, GEZ) ab.